Zugelassen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte und Fachanwälte.
Kammer
Als Kammer für Herrn Rechtsanwalt Thorsten Gärtner ist zuständig:
Rechtsanwaltskammer Berlin Littenstraße 9 10179 Berlin Tel.: +49 (0) 30 – 30 69 31 0 www.rak-berlin.de E-Mail: info@rak-berlin.de
Als Kammer für Herrn Rechtsanwalt Olaf Kühle ist zuständig:
Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg Grillendamm 2 14776 Brandenburg an der Havel Tel.: +49 (0) 3381 – 25 33 0 www.rak-brb.de E-Mail: info@rak-brb.de
Umsatzst. Ident. Nr nach
§27 a USTG
11 050 154 00856
Berufshaftpflichtversicherung
HDI Versicherung AG Neumarkt 15 66117 Saarbrücken
Räumlicher Geltungsbereich
Europa
Es geltend folgende berufsrechtliche Regelungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gesetz über die Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungs-hilfegesetz), Gesetz über die Partnerschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesetz – PartGG), Rechtsberatungsgesetz (RBerG), Verordnung zur Ausübung des Rechtsanwaltsgesetzes, Zweite Verordnung zur Ausführung der Rechtsberatungs-gesetzes, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland, Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Fachanwaltsordnung (FAO)
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Standes- und Berufsrecht finden Sie u.a. auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Berlin: www.rak-berlin.de sowie der Homepage des Berliner Anwaltsvereins: www.berliner.anwaltsverein.de.
Wir verweisen auf § 73 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 73 Absatz 5 BRAO bezüglich der Möglichkeit der Streitschlichtung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern.
Die Streitschlichtung wird von den Rechtsanwaltskammern des Landes Brandenburg bzw. Berlin durchgeführt.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist uns als Rechtsanwälten aufgrund der berufsrechtlichen Regelungen in § 43 a Abs. 4 BRAO untersagt.
Quellen
Pixabay
Rawpixel.com
Matthias Zomer
Victor Freitas
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