Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gesetz über die Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungs-hilfegesetz), Gesetz über die Partnerschaften Angehöriger Freier Berufe (Partnerschaftsgesetz – PartGG), Rechtsberatungsgesetz (RBerG), Verordnung zur Ausübung des Rechtsanwaltsgesetzes, Zweite Verordnung zur Ausführung der Rechtsberatungs-gesetzes, Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland, Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Fachanwaltsordnung (FAO)
Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen können auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Standes- und Berufsrecht finden Sie u.a. auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Berlin: www.rak-berlin.de sowie der Homepage des Berliner Anwaltsvereins: www.berliner.anwaltsverein.de.
Wir verweisen auf § 73 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 73 Absatz 5 BRAO bezüglich der Möglichkeit der Streitschlichtung bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern.
Die Streitschlichtung wird von den Rechtsanwaltskammern des Landes Brandenburg bzw. Berlin durchgeführt.
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist uns als Rechtsanwälten aufgrund der berufsrechtlichen Regelungen in § 43 a Abs. 4 BRAO untersagt.